Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

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Thomas Hinsberger

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Verlängerung bis 2018


Landesbauordnung (LBO)
Vom 18. Februar 2004, ABl. S. 822, zuletzt geändert am
21. November 2007, ABI. S. 278

Auszug

§ 41 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung,
Brennstoffversorgung

(6) Feuerstätten dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn die
Bezirksschornsteinfegermeisterin oder der Bezirksschornsteinfegermeister
die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat.
 
Verbrennungsmotoren, Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Verdichter
dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn die Bezirksschornsteinfeger-
meisterin oder der Bezirksschornsteinfegermeister die sichere Benutzbarkeit
der Anlagen zur Ableitung von Verbrennungsgasen bescheinigt hat.
 
Die Sätze 1 und 2 gelten auch bei Änderungen vorhandener Feuerstätten,
Verbrennungsmotoren, Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen, Verdichter
sowie der dazu gehörigen Abgasanlagen oder Anlagen zur Ableitung von
Verbrennungsgasen.
 





Bundesland: Saarland
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Thomas Hinsberger

Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater (Hwk)
Waldstraße 33
66606 St.Wendel-Bliesen
Tel.: 06854-6911
Fax.: 06854-709385
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